FC Rot-Weiß Erfurt gewinnt Rechtstreit gegen Förderverein

Landgericht Erfurt hat Entscheidung getroffen

Das Landgericht Erfurt hat der Klage des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. gegen den Förderverein Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt e.V. vollumfänglich stattgegeben. Danach wird es dem Förderverein ab dem 15.02.2024 untersagt, den Namensbestandteil „FC Rot-Weiß Erfurt“ zu verwenden. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungspflicht hat das Landgericht Erfurt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft des Vorstandes von bis zu sechs Monaten angeordnet.


Hintergrund des Rechtsstreits waren diverse Spendenaufrufe des Fördervereins seit 2020 unter Nutzung des Namens FC Rot-Weiß Erfurt, die der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. allerdings nur zu einem geringen Bruchteil als Sach- oder Geldleistungen erhalten hat. Selbst nach einer zwischen beiden Vereinen einvernehmlich ausgehandelten schriftlichen Vereinbarung kam es nicht zur Auszahlung, stufenweiser zugesagter Unterstützungsleistungen. Daher war der Vorstand zur Abwehr weiterer Angriffe auf unseren Vereinsnamen verpflichtet, dem Förderverein die Nutzung des Namens zu entziehen. Durch die gerichtliche Untersagung der Nutzung des Namens FC Rot-Weiß Erfurt ist zukünftig eine „Zuordnungsverwirrung“ für die Spender ausgeschlossen. Wer zugunsten des FC Rot-Weiß Erfurt spendet, kann durch dieses Urteil sicher sein, dass ausschließlich die Nachwuchsarbeit des Vereins unterstützt wird.

Das Urteil des Landgericht Erfurt enthält keine Entscheidung darüber, ob der Förderverein die mit dem Namen FC Rot-Weiß Erfurt eingeworbenen Spenden und Gelder auch für andere Zwecke als der Unterstützung unseres Vereins einsetzen darf. Die Rechenschaftspflicht des Fördervereins über die Verwendung der Spenden und Gelder besteht nicht gegenüber dem FC Rot-Weiß Erfurt e.V., sondern ausschließlich gegenüber den einzelnen Spendern.

Vorstand des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.

08.12.2023 \ FC RWE e.V.