Änderungen in der Beitragsordnung

Liebe Mitglieder, die Mitgliedsbeiträge für unsere passiven Mitglieder bleiben erfreulicherweise auch in der kommenden Saison stabil. Allerdings haben Vorstand und Aufsichtsrat einige strukturellen Änderungen zum 01.07.2025 beschlossen, über die wir Euch gern informieren möchten.
Liebe Mitglieder,
die Mitgliedsbeiträge für unsere passiven Mitglieder bleiben erfreulicherweise auch in der kommenden Saison stabil. Allerdings haben Vorstand und Aufsichtsrat einige strukturellen Änderungen zum 01.07.2025 beschlossen, über die wir Euch gern informieren möchten.
- Der Bankeinzug der SEPA-Lastschriften erfolgt ab der neuen Saison quartalsweise, so dass Ihr jeweils zum 1. des Quartals (01.07., 01.10., 01.01 und am 01.04.) als Vollzahler jeweils 22,50 €zahlt. Ermäßigte Betragszahler haben quartalsweise 15 € zu zahlen. Bitte achtet darauf, dass Euer Konto am 01.07.2025 die entsprechende Deckung aufweist
- Mitglieder die keine SEPA-Lastschrift erteilt haben, zahlen ihren Beitrag unaufgefordert bis zum 01.07.2025 für die neue Saison in voller Höhe zzgl. dem nach der Beitragsordnung fälligen Zuschlag von 10 € (Vollzahler haben danach 100 € zu zahlen) auf folgendes Vereinskonto: Sparkasse Mittelthüringen, IBAN DE 10 82051000 01631 33875
- Aufgrund des vermehrten Verwaltungsaufwandes bitte wir jedes Mitglied – sofern noch nicht geschehen – eine SEPA-Lastschrift zu erteilen. Ihr erleichtert uns die Arbeit enorm. Hier geht’s zur Formular: https://rwe1966.de/media/17259.FC-RWE---SEPA-Lastschriftmandat.pdf
- Werdet ihr unterjährig Mitglied, berechnen wir den Mitgliedsbeitrag monatsweise ab dem Monat des Zugangs des Mitgliedsantrages. Hier geht’s zum Mitgliedsantrag: https://rwe1966.de/media/17495.Mitgliedsantrag-und-SEPA-FC-RWE-zusammen_Stand-01-07-2024.pdf
- Neumitgliedschaften können grundsätzlich nur noch bei gleichzeitiger Erteilung einer SEPA-Lastschrift begründet werden.
- Die Fremdkosten für unseren Verein von nicht eingelösten Lastschriften haben zuletzt deutlich zugenommen und umfassten in der letzten Saison einen fünfstelligen Betrag. Bitte habt Verständnis, dass wir ab der neuen Saison einen pauschalen Aufwendungsersatz von 10 € beim Mitglied geltend machen müssen, sofern seine SEPA-Lastschrift wegen Unterdeckung oder Änderung der Bankverbindung nicht eingelöst wird. Änderungsmitteilungen für den Bankeinzug gebt ihr uns bitte über das obige Formular zum SEPA-Lastschriftmandat bekannt.
Die neue Beitragsordnung mit allen Details zum Nachlesen findet ihr hier.
Vorstand und Aufsichtsrat im Juni 2025