Mitgliederversammlung am Samstag, den 18. Januar 2025 um 11 Uhr
Wie wird der Aufsichtsrat gewählt?
Zu wählen sind fünf Aufsichtsräte. Hierfür bewerben sich 16 Kandidaten.
Erster Wahlgang
Du hast maximal fünf Stimmen.
„Maximal“ bedeutet, dass Du auch weniger als fünf Stimmen abgeben darfst.
Wenn Du bspw. nur einen Kandidaten unterstützen möchtest, kannst Du auch nur eine Stimme abgeben.
Dein Stimmzettel ist dann trotzdem gültig.
Ungültig ist Dein Stimmzettel, wenn:
- Du insgesamt mehr als fünf Stimmen abgibst oder
- Du einem Kandidaten mehr als eine Stimme gibst oder
- Deine Stimmabgabe nicht eindeutig ist.
Gewählt sind die Kandidaten, die von der Mehrheit der an der Wahl teilnehmenden Mitglieder gewählt wurden.
Beispiel: Nehmen 300 Mitglieder an der Wahl teil, sind also 151 Stimmen notwendig.
Haben mehr Kandidaten diese Mehrheit erreicht als Ämter zu vergeben sind, entscheidet die Anzahl der erhaltenen Stimmen.
Es sind dann also die fünf Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Aufgrund der Vielzahl der Kandidaten ist es nicht unwahrscheinlich, dass nach dem ersten Wahlgang nicht alle fünf Aufsichtsratsmitglieder gewählt wurden.
Wenn es keine fünf Kandidaten gibt, die von der Mehrheit der an der Wahl teilnehmenden Mitglieder gewählt wurden, findet ein
Zweiter Wahlgang
statt.
Die Zahl der für den zweiten Wahlgang zugelassenen Kandidaten richtet sich nach der Zahl der noch zu besetzenden Sitze. Die Satzung sagt dazu im Wortlaut:
„Bei mehreren zu besetzenden Ämtern (= Sitzen) sind so viele Kandidaten zugelassen, wie noch Ämter zu besetzen (Sitze zu vergeben) sind, zuzüglich weiterer drei Kandidaten, soweit vorhanden. Bei nur einem zu besetzenden Amt nehmen am zweiten Wahlgang lediglich zwei Kandidaten teil.“
Konkret bedeutet das:
Sind nach dem ersten Wahlgang beispielsweise noch zwei Sitze zu besetzen, werden für den zweiten Wahlgang fünf Kandidaten zugelassen.
oder
Ist nach dem ersten Wahlgang nur noch ein Sitz zu besetzen, werden zwei Kandidaten zugelassen.
Welche Kandidaten für den zweiten Wahlgang zugelassen werden, entscheidet die Reihenfolge nach der im ersten Wahlgang erhaltenen Stimmenanzahl.
Gewählt sind im zweiten Wahlgang die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten.
Erhalten Kandidaten dieselbe Stimmenanzahl, entscheidet das Los.
Es wird also keinen dritten Wahlgang geben.